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ZEuS Stud Prüf Abmeldung/Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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{{DISPLAYTITLE:Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung}}
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==Übersicht==
==Übersicht==
Wie bei der [[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Implizit|impliziten Prüfungsanmeldung]] handelt es sich auch bei der [[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Pflicht|Pflichtanmeldung]] um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Es ist vielmehr eine Service-Anmeldung durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu Prüfungen, die Sie im aktuellen Semester ohnehin zu absolvieren haben, weil Sie beispielsweise gemäß Prüfungsordnung in Ihrem aktuellen Fachsemester anstehen oder Sie bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.
Bei der Pflichtanmeldung handelt es sich um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Vielmehr werden Sie durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu den Prüfungen angemeldet.
 
Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.
 
Diese Optionen regeln unter Umständen auch, ob Ihnen der zuständige Fachbereich eine Abmeldung von einer pflichtangemeldeten Prüfung erlaubt, oder ob sie überhaupt notwendig ist.
Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.
 
 
==Detaillierte Informationen==
===Vorgehen===
Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich [[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Studentische|selbst angemeldet]] haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht [[ZEuS Stud BelegungenAnzeigen|Mein Studium → Belegungen]] aufgeführt.
Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel [[ZEuS_Stud_Prüf_Abmeldung/Studentische|Abmeldung von Prüfungen - Prüfungsabmeldung durch Studierende selbst]] beschrieben, über die <span style="color: #008000;">'''Abmelden'''</span> [[Datei:ZEuS icon Abmelden.png]]-Schaltfläche abmelden.
 
===Rücktrittssperre===
Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.
 
Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.
 


Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist dies nur bedingt möglich. Es hängt davon ab, ob ein Verfahren mit Rücktrittsperre eingerichtet wurde oder nicht. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.


Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich [[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Studentische|selbst angemeldet]] haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht [[ZEuS Stud BelegungenAnzeigen|Mein Studium → Belegungen]] aufgeführt. Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel [[ZEuS_Stud_Prüf_Anmeldung/Studentische|Anmeldung zu Prüfungen - Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst]] beschrieben, über die <span style="color: #008000;">'''Abmelden'''</span> [[Datei:ZEuS icon Abmelden.png]]-Schaltfläche abmelden.
{{mb-info|Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.}}
{{mb-info|Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.}}



Version vom 3. August 2018, 12:12 Uhr


Übersicht

Bei der Pflichtanmeldung handelt es sich um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Vielmehr werden Sie durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu den Prüfungen angemeldet.

Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.

Diese Optionen regeln unter Umständen auch, ob Ihnen der zuständige Fachbereich eine Abmeldung von einer pflichtangemeldeten Prüfung erlaubt, oder ob sie überhaupt notwendig ist. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.


Detaillierte Informationen

Vorgehen

Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt. Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel Abmeldung von Prüfungen - Prüfungsabmeldung durch Studierende selbst beschrieben, über die Abmelden ZEuS icon Abmelden.png-Schaltfläche abmelden.

Rücktrittssperre

Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.

Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.


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Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.

Siehe auch