Abmeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung
Aus ZEuS-Wiki
< Anmeldung zu Prüfungen - Übersicht
Übersicht
Beim impliziten Prüfungsanmeldeverfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, das für Sie als Studierende - wie auch bei der Pflichtanmeldung - keinen separaten Anmeldevorgang bedeutet. Hierbei ist die Anmeldung zu einer Prüfung mit der Zulassung zu einer Veranstaltung geknüpft.
Sie belegen also eine Veranstaltung und werden, sobald Sie zur Veranstaltung zugelassen sind, gleichzeitig auch zur gekoppelten Prüfung angemeldet. Sie müssen sich insofern NICHT mehr aktiv zur Prüfung anmelden.
Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden implizit angemeldete Prüfungen in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt.
Vorgehen
Möchten Sie an einer implizit angemeldeten Prüfung nicht teilnehmen, ist auch die Abmeldung von der Prüfung durch die Abmeldung der gekoppelten Prüfung möglichSolange der Belegzeitraum der Veranstaltung läuft, veranlasst eine Abmeldung von der Veranstaltung auch die Abmeldung der zugehörigen Prüfung.
→ Informationen zum Vorgehen bei der Abmeldung von Veranstaltungen finden Sie im Artikel Abmeldung von Veranstaltungen
Ist für die Prüfung (zusätzlich zur impliziten Prüfungsanmeldung) ein Zeitraum für das selbständige An- oder Abmelden durch Studierende gültig, können Sie sich während dieses Zeitraums wieder über die Abmelden -Schaltfläche von der Prüfung abmelden.
→ Informationen zum Vorgehen bei der Abmeldung finden Sie im Artikel Ab- und Ummelden von Prüfungen durch Studierende
Haben Sie Fragen zur impliziten Prüfungsanmeldung? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs. |