Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung
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Übersicht
Beim impliziten Prüfungsanmeldeverfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, das für Sie als Studierende - wie auch bei der Pflichtanmeldung - keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Hierbei ist die Anmeldung zu einer Prüfung mit der Belegung einer Veranstaltung oder der Anmeldung zu einer anderen Prüfung gekoppelt. Somit impliziert die Teilnahme an beispielsweise einer Vorlesung die gleichzeitige Anmeldung zur gekoppelten Prüfung, ohne dass Sie selbst aktiv Ihre Prüfungsanmeldung vornehmen müssen.
Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist dies nur bedingt möglich. Es hängt davon ab, ob ein Verfahren mit Rücktrittsperre eingerichtet wurde oder nicht. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.
Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt. Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel Anmeldung zu Prüfungen - Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst beschrieben, über die Abmelden -Schaltfläche abmelden.
Haben Sie Fragen zur impliziten Prüfunganmeldung? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs. |