Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung
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Übersicht
Wie bei der impliziten Prüfungsanmeldung handelt es sich auch bei der Pflichtanmeldung um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Es ist vielmehr eine Service-Anmeldung durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu Prüfungen, die Sie im aktuellen Semester ohnehin zu absolvieren haben, weil Sie beispielsweise gemäß Prüfungsordnung in Ihrem aktuellen Fachsemester anstehen oder Sie bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.
Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist dies nur bedingt möglich. Es hängt davon ab, ob ein Verfahren mit Rücktrittsperre eingerichtet wurde oder nicht. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.
Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt. Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel Anmeldung zu Prüfungen - Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst beschrieben, über die Abmelden -Schaltfläche abmelden.
Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs. |