Ab- und Ummeldung von Prüfungen - Übersicht
Aus ZEuS-Wiki
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Einführung
Sie können sich in ZEuS von Prüfungen auch wieder abmelden, falls Sie sich entschieden haben, aus bestimmten Gründen doch nicht daran teilzunehmen. Bei Prüfungen, für die es mehrere Varianten gibt, weil beispielsweise mehrere Prüfungsformen angeboten werden oder Prüfungen in unterschiedlichen Prüfungsperioden (z.B. Haupt- und Nachtermine) zur Auswahl stehen, haben Sie, zusätzlich zur Abmeldung, noch die Möglichkeit, sich auf eine andere Prüfung umzumelden. Aber Vorsicht:
Die Abmeldung ist nur so lange möglich bis die Anmeldezeitraum bzw. die Abmeldefrist abgelaufen ist. Danach ist in ZEuS keine An-, Ab- oder Ummeldung mehr für Sie möglich, und die entsprechenden Schaltflächen werden nicht mehr eingeblendet. Bitte kontaktieren Sie im Zweifelsfall Ihr Prüfungssekretariat |
Lesen Sie im vorliegenden Artikel, wie Sie ihre Anmeldung zu einer Prüfung wieder rückgängig machen oder eine andere Prüfungsvariante auswählen und sich korrekt abmelden, so dass Sie nicht in der Pflicht stehen, an der Prüfung teilzunehmen.
Abmelde-Prozess starten
Unabhängig vom hinterlegten Belegungsverfahren und davon, ob nur eine Prüfung angelegt ist oder mehrere Prüfungsformen in verschiedenen Prüfungsperioden - beginnen Sie den Abmeldeprozess immer mit Klick auf die Abmelden-Schaltfläche . Am einfachsten und schnellsten tun Sie dies über den
→ Studienplaner - Ansicht als Prüfungsordnung, wo Sie die Prüfungen gleich im Rahmen der Prüfungsordnung sehen.
Doch auch unter einigen anderen Menüpunkten finden Sie die Schaltfläche zum Starten des Prozesses. Eine vollständige Liste sehen Sie hier:
Direkter Einstieg in die Abmeldung: Abmelden-Schaltfläche wird hier angezeigt:
- Menü Mein Studium
Indirekter Einstieg in die Abmeldung: Abmelden-Schaltfläche wird in der Detailansicht einer Prüfung angezeigt, welche Sie von folgenden Menüpunkten aus erreichen:
- Menü Mein Studium
- Menü Lehrangebot
Verschiedene Anmeldeverfahren
Je nachdem, welches Anmeldeverfahren bei einer Prüfung hinterlegt ist, gibt es verschiedene Arten der Ab- bzw. Ummeldung:
- Prüfungsabmeldung durch Studierende selbst mit sofortiger Bestätigung der Abmeldung
→ siehe Artikel Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst - Implizite Prüfungsanmeldung: Eine Veranstaltungsbelegung führt zu einer Anmeldung zur dazugehörigen Prüfung
→ siehe Artikel Abmeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung - Pflichtanmeldung zu Prüfungen: Das Prüfungssekretariat führt die Prüfungsanmeldung durch
→ siehe Artikel Abmeldung von Prüfungen bei Pflichtanmeldung
In den genannten Artikeln wird der Ab- bzw. Ummeldevorgang für Prüfungen des jeweiligen Verfahrens Schritt für Schritt erläutert bzw. finden Sie weitere Informationen dazu.
Erneutes Anmelden zu Prüfungen
Innerhalb des Anmeldezeitraums haben Sie zudem die Möglichkeit, sich doch wieder zu Prüfungen anzumelden, auch wenn Sie sich bereits abgemeldet haben. Lesen Sie im Artikel Anmeldung zu Prüfungen - Übersicht, wie Sie hierbei vorgehen. Das Anmeldeverfahren ist immer gleich, ob Sie sich bereits in der Vergangenheit schon einmal zur Prüfung angemeldet haben oder nicht.