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ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.
Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.


==Detaillierte Informationen==
==Rücktrittssperre==
Im Gegensatz zu [[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Implizit|impliziten Prüfungsanmeldeverfahren]] werden Pflichtanmeldeverfahren durch die Sachbearbeiter in ZEuS manuell angestoßen. Dabei gibt es verschiedene Verfahren, um die anzumeldenden Studierenden zu selektieren. Die Verfahren könne mit unterschiedlichen Optionen kombiniert werden.
Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.


===Auswahlverfahren===
Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.
* '''Suche nach Studierenden:''' Es ist möglich, nur Studierende eines Studiengangs zu einer Prüfung anzumelden, die in einem bestimmten Fachsemester eingschrieben sind oder auch, als individuelle Einzelfälle, ganz bestimmte Studierende mittels Suche nach der Matrikelnummer.
* '''Suche nach Leistungen:''' Sie können pflichtangemeldet werden, da Sie im Vorsemester eine bestimmte Leistung bestanden haben. Eine Pflichtanmeldung zu einer Nachprüfung könnten Sie aber auch erhalten, da Sie den Haupttermin nicht bestanden haben.


===Optionen===
* '''Rücktrittsperre:''' Falls das Verfahren mit einer Rücktrittsperre eingerichtet ist, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie implizit angemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum gültig ist. Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.
* '''Status der Leistung:''' Die Prüfung wird mit einem definierten Leistungsstatus eingetragen. Zur Auswahl stehen ''zugelassen'' (entspricht der Prüfungsanmeldung) und ''bestanden/nicht bestanden''.


{{mb-info|Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.}}
{{mb-info|Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.}}
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==Siehe auch==
==Siehe auch==
{{mb-idee|<ul><li>[[ZEuS_Stud_Prüf_Anmeldung|Anmeldung zu Prüfungen - Übersicht]]</li>
{{mb-idee|<ul><li>[[ZEuS_Stud_Prüf_Anmeldung|Anmeldung zu Prüfungen - Übersicht]]</li>
<li>[[ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Implizit|Anmeldung zu Prüfungen - Implizite Anmeldung]]</li></ul>}}
<li>[[ZEuS_Stud_Prüf_Abmeldung|Abmeldung von Prüfungen - Übersicht]]</li>
<li>[[ZEuS_Stud_Prüf_Abmeldung/Pflicht|Abmeldung von pflichtangemeldeten Prüfungen]]</li>
</ul>}}

Version vom 3. August 2018, 11:09 Uhr


Übersicht

Wie bei der impliziten Prüfungsanmeldung handelt es sich auch bei der Pflichtanmeldung um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Vielmehr werden Sie durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu den Prüfungen angemeldet.

Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.

Rücktrittssperre

Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.

Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.


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Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.

Siehe auch