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ZEuS Stud Prüf Anmeldung/Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie sich nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung abmelden, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.
Vor allem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie sich nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung abmelden, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.


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Version vom 28. September 2018, 09:26 Uhr

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Übersicht

Bei der Pflichtanmeldung handelt es sich um ein Verfahren, das für Sie als Studierende keinen aktiven Anmeldevorgang bedeutet. Vielmehr werden Sie durch das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs zu den Prüfungen angemeldet.

Je nach Konvention im Fachbereich oder Regelungen in Ihrer Prüfungsordnung, werden Sie beispielsweise zu bestimmten Prüfungen durch das Prüfungssekretariat angemeldet, weil Sie für ihr Fachsemester vorgesehen sind oder weil sie in einer Prüfung bereits einen Fehlversuch hinter sich haben.

Rücktrittssperre

Vor allem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie sich nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung abmelden, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.

Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.

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Haben Sie Fragen zur Pflichtanmeldung von Prüfungen? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.

Siehe auch

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