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Studienservice - Daten für die Statistik

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Einführung

Aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes sind Universitäten berechtigt und verpflichtet, im Gesetz definierte Daten von Ihnen zu erfassen und an die Statistikämter zu übermitteln. Durch eine Novellierung des Gesetzes von 1990 müssen ab dem Wintersemester 2016/17 zusätzliche Angaben erfasst werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre vorhandenen Daten prüfen, gegebenenfalls fehlende ergänzen und Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen.

Die hier aufgeführten Rubriken von Eingabe- und Auswahlfeldern erreichen Sie aus dem en


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Die mit * -gekennzeichneten Eingabe- bzw. Auswahlfelder sind demzufolge verpflichtend zu füllen.