ZEuS Stud SService Statistik: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. März 2020, 11:25 Uhr
Einführung
Aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes sind Universitäten berechtigt und verpflichtet, im Gesetz definierte Daten von Ihnen zu erfassen und an die Statistikämter zu übermitteln. Durch eine Novellierung des Gesetzes von 1990 müssen ab dem Wintersemester 2016/17 zusätzliche Angaben erfasst werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre vorhandenen Daten prüfen, gegebenenfalls fehlende ergänzen und Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen. Studierende, welche die Daten auf Grund der Gesetzesänderung bereits im Zuge der Neueinschreibung bei der Online-Immatrikulation eingegeben haben, müssen sie nicht nacherfassen.
Die hier aufgeführten Rubriken von Eingabe- und Auswahlfeldern erreichen Sie aus dem dem Menüpunkt Studienservice heraus. Auf den Registerkarten Dokumente und Bilder sowie Kontaktdaten finden Sie jeweils einen Link zur Nacherfassung der Daten in der Rubrik Aktionen.