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ZEuS Stud SService Statistik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einführung ==
Aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes sind Universitäten berechtigt und verpflichtet, im Gesetz definierte Daten von Ihnen zu erfassen und an die Statistikämter zu übermitteln. Durch eine Novellierung des Gesetzes von 1990 müssen ab dem Wintersemester 2016/17 zusätzliche Angaben erfasst werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre vorhandenen Daten prüfen, gegebenenfalls fehlende ergänzen und Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen.
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Die mit * -gekennzeichneten Eingabe- bzw. Auswahlfelder sind demzufolge verpflichtend zu füllen.

Version vom 20. März 2020, 09:50 Uhr


Einführung

Aufgrund des Hochschulstatistikgesetzes sind Universitäten berechtigt und verpflichtet, im Gesetz definierte Daten von Ihnen zu erfassen und an die Statistikämter zu übermitteln. Durch eine Novellierung des Gesetzes von 1990 müssen ab dem Wintersemester 2016/17 zusätzliche Angaben erfasst werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie Ihre vorhandenen Daten prüfen, gegebenenfalls fehlende ergänzen und Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigen.

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