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Ab- und Ummeldung von Prüfungen - Übersicht

Aus ZEuS-Wiki


Einführung

Sie können sich von Prüfungen auch wieder abmelden, falls Sie sich entschieden haben, aus bestimmten Gründen doch nicht daran teilzunehmen. Bei Prüfungen, für die es mehrere Varianten gibt, weil beispielsweise mehrere Prüfungsformen angeboten werden oder Prüfungen in unterschiedlichen Prüfungsperioden zur Auswahl stehen, haben Sie, zusätzlich zur Abmeldung, noch die Möglichkeit, sich auf eine andere Prüfung umzumelden. Aber Vorsicht:

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Auch wenn Sie schon zugelassen sind, ist die Abmeldung noch so lange möglich, bis die Belegungsfrist abgelaufen ist. Danach ist jedoch keine An-, Ab- oder Ummeldung mehr möglich, und die entsprechenden Schaltflächen werden nicht mehr eingeblendet.

Lesen Sie im vorliegenden Artikel, wie Sie ihre Anmeldung zu einer Prüfung wieder rückgängig machen oder eine andere Prüfungsvariante auswählen und sich korrekt abmelden, so dass Sie nicht in der Pflicht stehen, an der Prüfung teilzunehmen.

Abmelde-Prozess starten

Unabhängig vom hinterlegten Belegungsverfahren und davon, ob nur eine Prüfung angelegt ist oder mehrere Prüfungsformen in verschiedenen Prüfungsperioden - beginnen Sie den Abmeldeprozess immer mit Klick auf die Abmelden-Schaltfläche ZEuS icon Abmelden.png. Am einfachsten und schnellsten tun Sie dies über den

Studienplaner - Ansicht als Prüfungsordnung, wo Sie die Prüfungen gleich im Rahmen der Prüfungsordnung sehen.

Doch auch unter einigen anderen Menüpunkten finden Sie die Schaltfläche zum Starten des Prozesses. Eine vollständige Liste sehen Sie hier:

Direkter Einstieg in die Abmeldung: Abmelden-Schaltfläche ZEuS icon Abmelden.png wird hier angezeigt:

Indirekter Einstieg in die Abmeldung: Abmelden-Schaltfläche ZEuS icon Abmelden.png wird in der Detailansicht einer Prüfung angezeigt, welche Sie von folgenden Menüpunkten aus erreichen:

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Für Zeitstudierende wie Austauschstudierende (Exchange studies) ist keine Prüfungsordnung hinterlegt. Sie können sich daher nicht über den Studienplaner von Veranstaltungen abmelden.

Verschiedene Anmeldeverfahren

Je nachdem, welches Anmeldeverfahren bei einer Prüfung hinterlegt ist, gibt es verschiedene Arten der Ab- bzw. Ummeldung:

  1. Prüfungsabmeldung durch Studierende selbst mit sofortiger Bestätigung der Abmeldung
    → siehe Artikel Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst
  2. Implizite Prüfungsanmeldung: Eine Veranstaltungsbelegung hat automatisch die Anmeldung zur zugehörigen Prüfung zur Folge.
    → siehe Artikel Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung
  3. Pflichtanmeldung zu Prüfungen: Sie dienen der Anmeldung von Studierenden auf einen Prüfungstermin durch die Sachbearbeitung:
    → siehe Artikel Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Pflichtanmeldung

In den genannten Artikeln wird der Ab- bzw. Ummeldevorgang für Prüfungen des jeweiligen Verfahrens Schritt für Schritt erläutert bzw. finden Sie weitere Informationen dazu.

Erneutes Anmelden zu Prüfungen

Innerhalb des Belegungszeitraums haben Sie zudem die Möglichkeit, sich doch wieder zu Prüfungen anzumelden, auch wenn Sie sich bereits abgemeldet haben. Lesen Sie im Artikel Anmeldung zu Prüfungen - Übersicht, wie Sie hierbei vorgehen. Das Verfahren ist identisch dazu, wie Sie vorgehen, wie wenn Sie sich noch nicht zur Prüfung angemeldet hätten.

Siehe auch