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Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung

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Übersicht

Beim impliziten Prüfungsanmeldeverfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, das für Sie als Studierende - wie auch bei der Pflichtanmeldung - keinen separaten Anmeldevorgang bedeutet. Hierbei ist die Anmeldung zu einer Prüfung mit der Belegung einer Veranstaltung oder der Anmeldung zu einer anderen Prüfung gekoppelt.

Somit impliziert die Teilnahme an beispielsweise einer Vorlesung die gleichzeitige Anmeldung zur gekoppelten Prüfung, ohne dass Sie selbst aktiv Ihre Prüfungsanmeldung vornehmen müssen.

Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt.

Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist die Abmeldung von der Prüfung auf zwei Wegen möglich:

  • Solange der Belegzeitraum der Veranstaltung läuft, impliziert eine Abmeldung von der Veranstaltung auch eine Abmeldung von der Prüfung.

» » Informationen zum Vorgehen bei der Abmeldung von Veranstaltungen finden Sie im Artikel Abmeldung von Veranstaltungen

  • Ist für die Prüfung ein Abmeldezeitraum für Sie gültig, können Sie sich während dieses Zeitraums wieder über die Abmelden ZEuS icon Abmelden.png-Schaltfläche abmelden von der Prüfung abmelden.

» » Informationen zum Vorgehen bei der Abmeldung finden Sie im Artikel Ab- und Ummelden von Prüfungen durch Studierende


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Haben Sie Fragen zur impliziten Prüfunganmeldung? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.

Siehe auch