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Ab- und Ummeldung von Prüfungen bei Impliziter Prüfungsanmeldung

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Version vom 3. August 2018, 10:28 Uhr von Laura.aichele (Diskussion | Beiträge) (→‎Übersicht: Korrektur - Rücktrittssperre raus -)


Übersicht

Beim impliziten Prüfungsanmeldeverfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, das für Sie als Studierende - wie auch bei der Pflichtanmeldung - keinen separaten Anmeldevorgang bedeutet. Hierbei ist die Anmeldung zu einer Prüfung mit der Belegung einer Veranstaltung oder der Anmeldung zu einer anderen Prüfung gekoppelt.

Somit impliziert die Teilnahme an beispielsweise einer Vorlesung die gleichzeitige Anmeldung zur gekoppelten Prüfung, ohne dass Sie selbst aktiv Ihre Prüfungsanmeldung vornehmen müssen.

Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist die Abmeldung von der Prüfung auf zwei Wegen möglich

  • Solange der Belegzeitraum der Veranstaltung läuft, impliziert eine Abmeldung von der Veranstaltung auch eine Abmeldung von der Prüfung.
  • Für die Prüfung ist ein Abmeldezeitraum eingerichtet und Sie können sich während dieses Zeitraums wieder von der Prüfung abmelden. Informationen zum Vorgehen bei der Abmeldung finden Sie im Artikel Ab- und Ummelden von Prüfungen durch Studierende


Möchten Sie jedoch an einer Prüfung, zu der Sie auf diese Weise angemeldet wurden, nicht teilnehmen, ist dies nur bedingt möglich. Es hängt davon ab, ob ein Verfahren mit Rücktrittsperre eingerichtet wurde oder nicht. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle an Ihr Prüfungssekretariat.

Wie auch bei Prüfungen, zu denen Sie sich selbst angemeldet haben, werden Prüfungen, zu denen Sie implizit angemeldet sind, in der Übersicht Mein Studium → Belegungen aufgeführt. Sofern keine Rücktrittsperre eingerichtet ist, haben Sie die Möglichkeit, sich, wie im Artikel Anmeldung zu Prüfungen - Prüfungsanmeldung durch Studierende selbst beschrieben, über die Abmelden ZEuS icon Abmelden.png-Schaltfläche abmelden.

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Haben Sie Fragen zur impliziten Prüfunganmeldung? Dann kontaktieren Sie bitte das Prüfungssekretariat Ihres Fachbereichs.

Siehe auch