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EXA PM Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Rücktrittssperre'''
'''Rücktrittssperre'''


Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Sie gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auf die Sie pflichtangemeldet wurden, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.
Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Studierende gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.
 
Wenden Sie sich in so einem Fall an das zuständige Prüfungssekretariat.

Version vom 3. August 2018, 11:12 Uhr


Einführung

Rund um Prüfungsmanagement in ZEuS stoßen Sie immer wieder auf Ausdrücke und Begrifflichkeiten, die nicht selbsterklärend sind. Um sich zurecht zu finden, finden Sie auf der vorliegenden Seite ein Glossar, in dem die wichtigsten Ausdrücke und Sachverhalte erläutert sind. In den Wiki-Anleitungen zur Prüfungsverwaltung in ZEuS wird an den betreffenden Stellen auf dieses Glossar verwiesen.

Klärung von Begriffen

A

B

C

D

E

F

G

P

Prüfungsperiode

Als Prüfungsperioden werden die unterschiedlichen Phasen bezeichnet, in denen Prüfungen in einem Semester angeboten werden, sie sind auch bekannt als Haupttermin und Nachtermine.

Sie werden fortlaufend nummeriert und so steht der Haupttermin in der Regel in Prüfungsperiode 1, die Nachtermine dann in Prüfungsperiode 2 und folgenden.

Auch wenn eine Prüfung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt stattfindet, z.B. wenn eine Hausarbeit abgegeben werden muss, bekommt sie eine Prüfungsperiode zugewiesen. In der Regel wird hier die Prüfungsperiode 1 eingetragen.


Prüfungsstatus

Von der Anmeldung bis zur bestandenen Prüfung durchlaufen die Studierenden verschiedene Prüfungsstatus. Folgende Status sind möglich:

  • zugelassen
    Sobald ein Studierender zu einer Prüfung angemeldet ist, erhält er/sie den Status zugelassen. Dabei ist dies unabhängig davon, ob sich die Studierenden selbst angemeldet haben oder aufgrund einer impliziten oder einer Pflichtanmeldung zur Prüfung angemeldet wurden.
  • zurückgetreten
  • bestanden

Q

R

Rücktrittssperre

Vorallem Pflichtanmeldungen zu Zweit- oder Drittversuchen werden vom Prüfungssekretariat oft mit einer Rücktrittssperre versehen. Ist diese Rücktrittssperre für Studierende gültig, können Sie nicht mehr selbstständig in ZEuS von der Prüfung zurücktreten, auch wenn für andere Studierende ein Abmeldezeitraum läuft.